HAUSORDNUNG Wohnheim

1. GELTUNGSBEREICH

Die Hausordnung gilt für alle Mieter(innen) in den Häusern "Schlossblick" und "Parkblick".


2. VERHALTEN

Die Bewohner(innen) haben alle Einrichtungen und das Inventar pfeglich zu behandeln. Mit dem Ende des Mietverhältnisses sind diese im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Für entstandene Schäden durch nicht sachgemäße Nutzung oder fahrlässigen Umgang haftet die Mieterin/der Mieter. Defekte Einrichtungen und Gegenstände, von denen Gefahren ausgehen können, dürfen nicht benutzt werden. Beschädigungen sind unverzüglich der Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin (HBL) zu melden. Verstöße gegen die Hauswordnung werden mit Abmahnung bzw. Auflösung des Mietverhältnisses geahndet.


3. UNTERKUNFT

Die Belegung der Zimmer wird durch die HBL festgelegt. Eigenmächtige Änderungen sind nicht gestattet. Für das Wohnen im Wohnheim gelten folgende Regelungen:

  • Sauberkeit und Ordnung in den Zimmern und in den Sanitärbereichen sind fachgerecht zu gewährleisten
  • Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht erlaubt
  • Beachtung der Gebührenpflicht und Anmeldung von Radiogeräten und Fernsehapparaten
  • Rückgabe von Schuleigentum unmittelbar nach Gebrauch (z. B. Geschirr, Reinigungsgeräte)
  • Meldung von Beschädigungen, Verlusten und Fundsachen an die HBL
  • umweltbewusster Umgang mit Wasser, Energie, Reinigungsmitteln und Abfall

4. PERSÖNLICHES EIGENTUM

Die Mieterin/der Mieter ist für ihr/sein Eigentum selbst verantwortlich. Der Schulträger haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust. Fundsachen während der Mietdauer sind der HBL anzuzeigen.


5. PARKEN

Für Mieter(innen) der Wohnheime werden Parkplätze zur Verfügung gestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die Akademie für Landbau und Hauwirtschaft, den Hohenlohekreis, die Gemeinde Kupferzell oder das Land Baden-Württemberg wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wird ausgeschlossen.


6. BRANDSCVHUTZ

Die Zugangstüren zu den Häusern "Schlossblick" und "Parkblick" sind immer geschlossen zu halten. Aus brandtechnischen Gründes ist es keinesfalls gestattet, brennbare Gegenstände im Bereich des Treppenhauses anzubringen oder aufzustellen. Dies betrifft insbesondere Vorhänge/Gardinen und Polstermöbel.


7. NACHTRUHE/BESUCHER

Von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist Nachtruhe. Zuwiderhandlungen können zur Kündigung des Mietvertrages führen. Bei Übernachtung einer Besucherin/eines Besuchers sind für zusätzlich entstehende Kosten 5,00 EUR/Nacht zu entrichten.


8. FESTE, NUTZUNG DES SCHLOSSKELLERS

Die Nutzung des Schlosskellers für Feste ist nur nach Genehmigung durch die HBL gestattet. Jeweils zwei Personen sind namentlich verantwortlich für einen geordneten Ablauf (kein Alkoholmissbrauch, Ende spätestens 2 Uhr) sowie für die Reinigung und die Entsorgung von Abfällen. Bei Veranstaltungen im Keller sind die direkten Zugänge zum Innenbereich des Gebäudes unbedingt geschlossen zu halten.


9. SCHLÜSSEL

Jede Mieter/jeder Mieter erhält gegen Unterschrift und Kaution von 10,00 EUR einen Schlüssel für das Wohnheim. Sie/Er haftet bei Verlust des Schlüssels für daraus entstehende Kosten oder Schäden. Mieter(innen), die während der Ferien im Wohnheim wohnen wollen, müssen die Zeiten ihrer Anwesenheit der HBL melden.


10. HAUSRECHT

Das Hausrecht hat der Hohenlohekreis, vertreten durch die Leitung der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell.

 

Großkinsky / Lackenbauer
Fachbereich Hauswirtschaft / Fachbereich Landbau

 

 

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