Schloss

Schulkonferenz

Kulturhistorischer Führer

Kulturhistorischer Führer

In Ergänzung zu den von Zeit zu Zeit stattfindenden Schlossführungen wurde eine Broschüre

Kulturhistorische Führung durch Schloss Kupferzell

erstellt. Diese wird gegen Erstattung der äußerst knapp kalkulierten Kopier- und Materialkosten von 1,50 EUR im Sekretariat abgegeben.
Die Auflage ist begrenzt. Jedes Exemplar ist daher nummeriert.

Tafel

 

1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Die Hausordnung gilt für Lehrkräfte, Schüler(innen) und alle sonstigen an der Schule beschäftigten Personen sowie für Besucher(innen) der Schule und Mieter bzw. schulfremde Nutzer der Schulräume.

2. VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE UND AUF DEM SCHULGELÄNDE
Alle haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht verletzen oder gefährden und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen. Die Einrichtungen der Schule sind fachgerecht und pfleglich zu behandeln.
Jede(r) Nutzer(in) von Schulräumen, insbesondere Schüler(innen), sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück. Alle Schüler(innen) und Beschäftigten sorgen deshalb für Sauberkeit am Arbeitsplatz, in ihrem Klassenraum, in den Fluren und Treppenhäusern und auf dem Schulgelände. Abfälle sind sortiert in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
Von jeder/jedem Benutzerin/Benutzer wird Sparsamkeit im Umgang mit Licht, Wasser und Heizung erwartet.
Das Rauchen ist nur in den Raucherzonen im Freien erlaubt.

3. BEFAHREN DES SCHULGRUNDSTÜCKES
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schulgrundstück ist nur gestattet, wenn dafür ausdrücklich besondere Parkflächen ausgewiesen sind. Eine Haftung durch die Akademie für Landbau und Hauswirtschaft, den Hohenlohekreis oder das Land Baden-Württemberg bei Beschädigung wird ausgeschlossen.

4. HAUSRECHT
Die Akademieleitung nimmt unbeschadet der Aufgaben des Schulträgers das Hausrecht wahr. Sind Schulleiter(in) oder Vertreter(in) nicht anwesend, übt der Schulhausmeister im Auftrag des Schulträgers das Hausrecht aus.

5. FUNDSACHEN
Fundsachen verwahrt das Sekretariat der Akademie oder der Schulhausmeister.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf die bestehenden Regelungen der Landwirtschaftsfachschulen-Verordnung vom 15. Dezember 2014 wird hingewiesen.
Die Akademieleitung kann bei Verstößen gegen die Hausordnung Ordnungsmaßnahmen in Anlehnung an § 90 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung anwenden. Diese Hausordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Großkinsky / Büttner
Fachbereich Hauswirtschaft / Fachbereich Landbau

Anschrift/Kontakt

Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell
Schlossstraße 1
74635 Kupferzell

Telefon: 07944 9173-0

Telefax: 07944 9173-54

E-Mail:
info@akademie-kupferzell.de