Park

Zuständigkeit

Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn ist u. a. zuständig für den Hohenlohekreis.
Die Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.

Fotos Schlosspark

Parkordnung

Der Schlosspark von Kupferzell soll der Besinnung und Erholung seiner Besucher dienen. Es wird deshalb darum gebeten, die Anlagen schonend zu behandeln und andere Parkbesucher nicht zu belästigen oder zu gefährden.

Um Beachtung folgender Hinweise wird besonders gebeten.

Es ist nicht gestattet:

  • die Wege zu verlassen
  • mit Motorfahrzeugen (Motorrädern, Mopeds, Mofas) oder mit Fahrrädern zu fahren
  • Papier, Essensreste oder sonstige Abfälle wegzuwerfen
  • Lärm zu verursachen oder Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen
  • Grünanlagen, Blumenbeete und sonstige Pflanzflächen sowie Parkeinrichtungen und Einfriedungen zu beschädigen, Blumen und Früchte abzureißen
  • das Schlittschuhlaufen auf den vorhandenen Wasserflächen sowie Angeln
  • Hunde frei laufen zu lassen, Hundekot ist zu beseitigen
  • der Aufenthalt im Park bei Dunkelheit (ab anbrechender Dämmerung)

Den Anweisungen der Gärtner und des sonstigen Aufsichtspersonals (z. B. Akademie für Landbau und Hauswirtschaft) ist Folge zu leisten.

Das Betreten des Schlossparks Kupferzell erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verstoß gegen die Parkordnung wird Anzeige erstattet.

Staatliches Vermögens- und Hochbauamt
Heilbronn

Anschrift/Kontakt

Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell
Schlossstraße 1
74635 Kupferzell

Telefon: 07944 9173-0

Telefax: 07944 9173-54

E-Mail:
info@akademie-kupferzell.de